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- Erstellungsdatum 10. Januar 2016
- Zuletzt aktualisiert 3. November 2021
Rechtstipp Jagdpachtvertrag
Vorsicht bei von der Jagdseite fertig vorformulierten Pachtverträgen!
Fassung Januar 2016
Für die Jagdrechtsinhaber (Jagdgenossen) gilt es jetzt besonders aufmerksam zu sein. Gelegentlich werden ihnen von Ihren selbsternannten „Partnern“ fertige Jagdpachtverträge „unterschriftsreif“ vorgelegt, die bei näherer Betrachtung einseitig zu Lasten der Jagdgenossen formuliert sind.
Wir haben Ihnen im folgenden Aufsatz einige wichtige Informationen aufgelistet die es im Besonderen zu beachten gilt.