Verhaltensregeln und Sicherheitsbelehrung Bewegungsjagd

Den Anordnungen der Jagdleitung, sowie der Ansteller ist unbedingt Folge zu leisten!

Jeder Schütze wird für den jeweiligen Bogen einem Ansteller zugeteilt.
Diesem Ansteller melden Sie bitte erlegtes oder angeschweißtes Wild.
Erst nach dem „Hahn in Ruh“ sind evtl. Anschüsse zu verbrechen oder erlegtes Wild selbständig an den vereinbarten Treffpunkt zu liefern.

Gejagt wird auf Rehwild, Schwarzwild und Fuchs.

Die Jagd wird als Bewegungsjagd in einzelnen, voneinander getrennten Waldstücken durchgeführt, deshalb ist äußerste Disziplin gefordert.
Mit Hundeführern, Hunden, Treiber und auch sonstigen Personen wie Waldbesuchern/Reitern usw. ist ständig zu rechnen.
Die Waffe erst nach dem Einnehmen des Standplatzes laden.

Wie weisen ausdrücklich auf die Änderung des Bundesjagdgesetzes vom 10.11.2016 hin. Abs. 1, Nr. 2 C lautet: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als 3 Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen!“

Freigegebenes Wild kann nach dem Einnehmen des Standplatzes bereits vor Beginn der eigentlichen Bewegungsjagd erlegt werden.
Die Stände werden erst nach dem vereinbarten „Hahn in Ruh“ verlassen.
Die Waffe ist sofort zu entladen und offen zu tragen.

Sicherheit ist oberstes Gebot. Die Einhaltung der allgemeinen (siehe Jagdschein) und besonderen Sicherheitsregeln muss mit allergrößter Sorgfalt erfolgen. Signalfarbene Kleidung, Jacke, Weste ist Standard. Rotes Hutband allein ist nicht ausreichend.

Jeder Schütze ist für seinen Schuß uneingeschränkt verantwortlich!

Wer einen Jagdhund anschweißt oder tötet kommt für die gesamten Tierarzt- bzw.
Beschaffungskosten auf.

Auf sicheren Kugelfang achten. Wenn möglich, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Stand-Nachbarn auf.
Nur absolut sichere Schüsse anbringen. Sie müssen nicht – Sie dürfen schießen! Wildtiere sauber und weidgerecht töten! Bitte saubere, Wildbret schonende Schüsse antragen! Zerschossenes Wild ist vom Erleger zu entgelten!

Mit Ihrer Anmeldung über die Website bestätigen Sie, dass Sie im Besitz eines gültigen Jagdscheines der BRD sind. Sie bestätigen des Weiteren, dass Sie sowohl die schriftlich übermittelten, wie auch die mündlich vorgetragene Sicherheitsbelehrung in Wort und Sinn verstanden haben.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen Weidmannsheil!
Die Jagdvorstandschaft und Jagdleiter.